Kapitaleinkommen

Das Kapitaleinkommen wird im Steuerrecht als “Einkünfte aus Kapitalvermögen“ bezeichnet und meint die Einnahmen, welche durch Zinsen beziehungsweise Dividenden und durch Kursgewinne erzielt werden. Kursgewinne gelten erst nach ihrer Realisierung als Kapitaleinkommen. Steuerrechtlich wird inländisches Kapitaleinkommen von Privatpersonen über die Abgeltungssteuer erfasst. Diese ist bei Gutverdienenden günstiger als der persönliche Steuersatz, allerdings dürfen Aufwendungen grundsätzlich nicht abgezogen werden. Mit Bezug auf eine konkrete Anlage wird das Kapitaleinkommen als Rendite bezeichnet, wobei die Vorsteuerrendite von der Nachsteuerrendite und der die Inflation ebenfalls berücksichtigenden Nettorendite zu unterscheiden ist. Soziologen kritisieren Kapitaleinkommen als ohne Arbeit erzielbar, tatsächlich erfordern erfolgreiche Geldanlagen jedoch eine regelmäßige Marktbeobachtung.

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