Kapitaleinlage

Unter einer Kapitaleinlage werden alle Mittel verstanden, welche einem Betrieb zur Verfügung gestellt werden. Hierbei kann es sich sowohl um Gelder als auch um Sachwerte handeln; bei Sachwerten ist jedoch zu berücksichtigen, dass der Gesetzgeber Bewertungsvorschriften erlassen hat, welche eine Überbewertung verhindern, da ansonsten eine nicht ausreichende Kapitalausstattung eines Unternehmens eintreten könnte. Die geleisteten Kapitaleinlagen können sowohl dem Stammkapital (bei einer GmbH) oder dem Grundkapital (bei einer Aktiengesellschaft) als auch den Rücklagen zugerechnet werden. Einlagen werden dem Eigenkapital eines Unternehmens zugerechnet. Besondere Bestimmungen gelten hinsichtlich der Kapitaleinlagen bei Kapitalgesellschaften.

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