Kapitalverflechtung

Die Kapitalverflechtung meint die Beteiligung eines Unternehmens an einer anderen Firma. Bei Kapitalverflechtungen ist zwischen der Minderheitenbeteiligung von weniger als fünfundzwanzig Prozent, der Schachtelbeteiligung zwischen fünfundzwanzig und fünfzig Prozent und der Mehrheitsbeteiligung ab fünfzig Prozent der Unternehmensanteile zu unterscheiden. Zusätzlich sind mittelbare Kapitalverflechtungen über indirekte Beteiligungen möglich. Eine Kapitalverflechtung kann ausschließlich Unternehmen eines einzigen Landes betreffen, statistisch gesondert erfasst werden Kapitalverflechtungen inländischer und ausländischer Unternehmen in der Zahlungsbilanzstatistik einer Volkswirtschaft. Häufige Formen der Kapitalverflechtung sind der gegenseitige Erwerb von Aktienpaketen und die Gründung gemeinsamer Tochtergesellschaften. Kapitalverflechtungen werden den Konzentrationsformen der Wirtschaft zugerechnet.

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