Kapitalwahlrecht

Das Kapitalwahlrecht ist ein möglicher Bestandteil der privaten Rentenversicherung. Es erlaubt dem Versicherten, anstelle einer lebenslangen Rente die einmalige Auszahlung des angesammelten Kapitals einschließlich der Überschussbeteiligung zu wählen. Bei allen seit Anfang 2005 abgeschlossenen Verträgen führt die Ausübung der Option für das Kapitalwahlrecht jedoch zu steuerlichen Nachteilen. Zudem hebt das Kapitalwahlrecht den ursprünglichen Grund für den Abschluss einer Rentenversicherung, der im zusätzlichen Erhalt einer lebenslangen Rente besteht, auf. Diese Aufhebung trifft nicht zu, wenn der Versicherungskunde mit dem ausgezahlten Kapital der privaten Rentenversicherung attraktive Dividenden auszahlende Aktien erwirbt oder durch einen Einmalbeitrag auf andere Weise Rentenansprüche erwirbt.

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