Kaufnebenkosten

Der Begriff Kaufnebenkosten wird überwiegend im Zusammenhang mit dem Erwerb von Wohnimmobilien und Grundstücken verwendet. Die Kaufnebenkosten werden dabei mit mindestens knapp zehn Prozent und höchstens gut fünfzehn Prozent angegeben. Sie fallen bei einem Immobilienkauf nicht zuletzt infolge der Pflicht zur notariellen Beurkundung des Kaufvertrages überdurchschnittlich hoch aus. Kaufnebenkosten fallen grundsätzlich bei jedem Einkauf an, auch wenn sie privaten Verbrauchern selten bewusst sind. Zu den regelmäßig auftretenden Kaufnebenkosten bei privaten Einkäufen gehören die Fahrkosten und eventuell die Parkgebühren. Bei Bestellungen im Versandhandel fallen möglicherweise Transportkosten als Kaufnebenkosten an, falls diese nicht der Verkäufer trägt.

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