Kautionseinbehalt

Der Kautionseinbehalt erfolgt, wenn der Empfänger Anspruch auf diesen hat. Bei Kautionen im Strafverfahren ist das Nichterscheinen zum Prozess ebenso wie das Nichteinhalten der Meldeauflagen der häufigste Grund für einen Kautionseinbehalt. Bei Mietkautionen erfolgt über den teilweisen Kautionseinbehalt die Verrechnung der gezahlten Kaution mit Ersatzansprüchen des Vermieters. Ein vorläufiger und teilweiser Einbehalt der Mietkaution ist möglich, wenn die Rückzahlung innerhalb eines halben Jahres erfolgen soll, aber noch keine Nebenkostenabrechnung erstellt werden konnte. In diesem Fall beläuft sich der vorläufige Einbehalt auf die Höhe der vermuteten Nachzahlung. Bei einem Kautionseinbehalt wegen Mängeln an geliehenen Sachen muss dessen Betrag mit dem entstandenen Schaden vereinbar sein.

^