Kautionsgeld

Das Kautionsgeld bezeichnet den für eine Kautionsleistung übergebenen Mietvertrag. Der Empfänger einer Kaution muss diese getrennt von seinem eigenen Vermögen anlegen, so dass dieses auch im Falle einer Insolvenz vor den Zugriffen von Gläubigern geschützt wird. Anstelle des Kautionsgeldes kann eine Kaution in der Form einer Kautionsbürgschaft gestellt werden, sofern der Empfangsberechtigte einverstanden ist. Verschiedene Geldinstitute bieten ein Kautionssparbuch zur sicheren Verwahrung des Kautionsgeldes an und zahlen zugleich geringe Zinsen. Dank der ausdrücklichen Kennzeichnung des Sparbuches als Kautionssparbuch ist das Konkursgeld gesichert, auch wenn es auf den Namen des Vermieters ausgestellt wurde. Üblicher ist dessen Ausstellung auf den Namen des Mieters bei einer anschließenden Verpfändung. Bei der Bedürftigkeitsprüfung vor der Genehmigung von Sozialleistungen gilt der Betrag des Kautionssparbuches nicht als Vermögen, da keine Verwertbarkeit vorliegt.

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