Kautionshöhe

Die Kautionshöhe im Strafverfahren richtet sich nach der bestehenden Fluchtgefahr. Sie muss ausreichend hoch sein, um einen Tatverdächtigen unter Berücksichtigung seiner Vermögenslage von einer Flucht abzuhalten. Im Mietrecht ist die Kautionshöhe bei Wohnungen und Privathäusern gesetzlich auf das Dreifache der Monatsmiete beschränkt, wobei die Nettokaltmiete maßgeblich ist. Geringere Kautionshöhen sind möglich und bei der Vermietung einzelner Zimmer und bei öffentlich-rechtlichen Vermietern wie Studentenwerken üblich. Falls für Ferienwohnungen eine Kaution zu zahlen ist, deckt deren Höhe vorwiegend zusätzliche Reinigungskosten bei nicht vereinbarter Übergabe sowie die anfallenden Wasser- und Stromkosten ab, sofern diese nicht pauschal abgerechnet werden. Bei einer Kautionsstellung für die Miete von Sachen muss die Kautionshöhe angemessen sein.

^