Eine gesetzliche Kautionspflicht besteht im Baugewerbe, wobei die Bauunternehmen anstelle einer Barkaution üblicherweise den Nachweis über eine abgeschlossene Kautionsversicherung für später auftretende Bauschäden erbringen. Wird die Kautionspflicht nicht erfüllt, dürfen Auftraggeber einen Teil der Bausumme bis zum Ende des Gewährleistungszeitraums einbehalten. Einige Länder sehen eine Kautionspflicht für die Tätigkeit ausländischer Betriebe auf ihrem Hoheitsgebiet vor. Im weiteren Sinn lässt sich die Pflicht zum Abschluss einer Betriebshaftpflichtversicherung in einigen Berufen mit einer Kautionspflicht vergleichen. Eine vertraglich vereinbarte Kautionspflicht kann durch die Vorlage einer Bestätigung über eine abgeschlossene Kautionsversicherung abgelöst werden, wenn der Empfangsberechtigte zustimmt.