Eine Kautionsversicherung wird im Privatrecht überwiegend für die Mietkaution angeboten, ist aber grundsätzlich für alle fälligen Kautionsleistungen möglich. Rechtlich handelt es sich bei einer Kautionsversicherung um einen Avalkredit. Der Mieter zahlt anstelle der üblichen Kaution Versicherungsbeiträge. Sofern der Vermieter nach dem Auszug Ansprüche an den ehemaligen Mieter hat, befriedigt diese zunächst die Kautionsversicherung. Sie fordert die gezahlten Beträge jedoch anschließend von ihrem Kunden zurück, so dass die Kautionsversicherung dem Versicherungsnehmer faktisch keinen Versicherungsschutz bietet. Im Baurecht ist der Abschluss einer Kautionsversicherung Voraussetzung für die vollständige Bezahlung der Rechnung des Leistungserbringers. Falls dieser keine Kautionsversicherung abschließt, kann der Auftraggeber einen angemessenen Teil der Rechnung für eventuelle Ersatzansprüche vorläufig einbehalten. Eine weitere Form der Kautionsversicherung schützt Lieferanten vor Zahlungsausfällen durch die Zahlungsunfähigkeit ihrer Kunden, indem diese sich gegen das entsprechende Risiko gegen Beitragszahlung absichern.