Ein Kautionsvertrag ist der Vertrag über die Stellung einer Sicherheitsleistung. Der gesonderte Abschluss eines Kautionsvertrages auf einem eigenen Formular ist nicht zwingend erforderlich, vielmehr ist dieser häufig im Vertrag über das eigentliche Geschäft enthalten. So verfügen Mietverträge regelmäßig über einen Passus, wonach der Mieter eine Kaution zu stellen hat; Genossenschaften ersetzen diese zumeist durch den verbindlichen Erwerb von Genossenschaftsanteilen. Bei einer Kaution für das Entleihen von Sachen wird der Kautionsvertrag üblicherweise in den Nutzungsvertrag integriert. Vermieter müssen auch ohne ausdrückliche Erwähnung der Anlageform im Kautionsvertrag beziehungsweise im von der Kaution handelnden Abschnitt des Mietvertrages die erhaltene Mietkaution zwingend von ihrem eigenen Vermögen getrennt anlegen.