Kautionszahlung

Bei einer Kautionszahlung übergibt der Kautionsstellende dem Empfänger die vereinbarte Sicherungsleistung. Im Strafverfahren kann die Untersuchungshaft durch eine Kautionszahlung vermieden werden, wenn der vorgeworfene Straftatbestand eine solche zulässt und ohne diese Zahlung zwar Fluchtgefahr, jedoch keine Verdunkelungsgefahr besteht. Bei Mietverträgen ist festgelegt, dass die Kautionszahlung in drei Raten erfolgen kann. Diese Möglichkeit wird zum Teil umgangen, indem Vermieter den Abschluss des Mietvertrages von der direkten Bezahlung der vollständigen Kaution abhängig machen. Die Aufforderung zur Kautionszahlung vor dem Unterschreiben des Mietvertrages ist zwar rechtswidrig, eine Weigerung seitens des Mieters würde jedoch dazu führen, dass ein Mitbewerber die gewünschte Mietwohnung bekommt.

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