Kenntnisnahmeklausel

Eine Kenntnisnahmeklausel stellt eine unverbindliche Patronatsklausel dar. Sie dient dazu, die Kreditwürdigkeit zu erhöhen. Muttergesellschaften sichern so zu, Verbindlichkeiten von Tochtergesellschaften im Falle eines Zahlungsausfalls zu begleichen. Somit wird jedoch keine Verpflichtung eingegangen, vertragliche Zahlungsverpflichtungen zu übernehmen. Vereinzelt treten Kenntnisnahmeklauseln in Mietverträgen auf. Diese sind jedoch nicht legitim, da sie zum Vorteil des Vermieters sind und der Mieter demnach die Beweislast zu tragen hat. Nach dem Bundesgerichtshof, kurz BGH, liegt die Beweislast bei Mängeln zunächst beim Vermieter. Dieser muss zuerst beweisen, dass der Mangel nicht unter seiner Verantwortung verursacht wurde. Erst nach diesem Beweis ist der Mieter aufgefordert zu beweisen, dass er nicht für den Mangel verantwortlich ist.

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