Kerosinsteuer

Die Kerosinsteuer darf der aktuellen europäischen Rechtslage zufolge auf den Verbrauch von Treibstoffen für Inlandsflüge erhoben werden. Für eine Kerosinbesteuerung bei internationalen Flügen wäre eine Änderung des Chicagoer Abkommens aus dem Jahr 1944 erforderlich. Umweltverbände fordern die weltweite Einführung der Kerosinsteuer, da die Steuerfreiheit bei internationalen Flügen das am meisten umweltschädliche Verkehrsmittel begünstigt. Tatsächlich erheben fast alle EU-Staaten selbst bei Inlandsflügen bislang keine Kerosinsteuer, die Niederlande stellen die zurzeit einzige Ausnahme dar. Die Grundlage für die mögliche Einführung der Kerosinsteuer bei gewerblichen Inlandsflügen stellt die 2003 verabschiedete Energiesteuerrichtlinie dar. Für private Flüge wird bereits eine Energiesteuer erhoben, eine solche gilt auch für Werkflüge mittels gewerblich genutzter Fluggeräte.

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