Kerosinzuschlag

Der Kerosinzuschlag ist ein Bestandteil des Reisepreises bei Flugreisen und wird durch gestiegene Treibstoffkosten begründet. Die Vertragsgestaltung bei Flugreisen sieht häufig vor, dass ein Kerosinzuschlag auch für bereits gebuchte Reisen zulässig ist. Statthaft ist eine derartige Vereinbarung nur, wenn die Buchung langfristig vor dem geplanten Reiseantritt erfolgte. Der von Flugreisenden zu tragende Kerosinzuschlag ist eine Folge davon, dass Fluggesellschaften ihren Vertragspartnern einen entsprechenden Mehrpreis ebenfalls in Rechnung stellen. Kerosinzuschläge werden auch im Luftfrachtverkehr erhoben. Einzelne Gesellschaften erheben pauschale Kerosinzuschläge für alle Strecken, die meisten differenzieren den Zuschlagsbetrag nach Flügen über die Kurz-, Mittel- oder Langstrecke.

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