KfW Investitionszuschuss

Für einige Vorhaben gewährt die KfW nicht nur vergünstigte Darlehen, sondern zusätzlich oder ersatzweise einen nicht rückzahlbaren Investitionszuschuss. Einen solchen können Privatpersonen für die energietechnische Sanierung eines Wohnhauses oder für den Erwerb eines Hauses mit geringem Energieverbrauch beantragen. Die Höhe des KfW Investitionszuschusses richtet sich nach der Klassifizierung des Hauses, er beträgt mindestens 5000 Euro und höchstens 18 750 Euro. Zugleich darf der Investitionszuschuss je nach Klassifizierung nicht mehr als zehn bis fünfundzwanzig Prozent der förderfähigen Kosten betragen. Die Aufnahme eines Förderkredites neben der Inanspruchnahme des KfW Investitionszuschusses ist möglich.

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