KfW Gründerkredit

Der KfW Gründerkredit lässt sich während der Gründungsphase eines Unternehmens und innerhalb der ersten drei Jahre nach der Aufnahme der Geschäftstätigkeit beantragen. Ausgeschlossen sind landwirtschaftliche Betriebe und die Fischerei, für diese Erwerbszweige hält die Landwirtschaftsbank vergleichbare Angebote bereit. Der KfW Gründerkredit hat eine maximale Höhe von 100 000 Euro und ist mit günstigen Zinssätzen versehen. Für den Antrag auf den KfW Gründerkredit ist kein Eigenkapital erforderlich, die meisten Vorhaben können im vollen Umfang über den Kredit finanziert werden. Der KfW Gründerkredit ist zunächst tilgungsfrei, so dass die Belastung aus der Kreditaufnahme in der Anfangsphase der unternehmerischen Tätigkeit gering ist; die Zinsen müssen auch innerhalb der tilgungsfreien Zeit gezahlt werden.

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