Kindergeldanspruch

Bei getrennt lebenden Eltern entscheidet der Wohnort des Kindes über den Kindergeldanspruch. Dieser geht auf die Großeltern über, falls das Kind bei ihnen aufwächst, ebenso begründet die Aufnahme von Pflegekindern einen Kindergeldanspruch. Mit wenigen Ausnahmen setzt der Kindergeldanspruch das Leben des Kindes in Deutschland beziehungsweise einem EU- oder EWR-Land voraus, zu diesen zählt unter anderem ein Auslandssemester in einem Drittland. Im Ausland lebende Eltern behalten den deutschen Kindergeldanspruch, wenn sie unbeschränkt einkommensteuerpflichtig sind. Grenzgänger erhalten üblicherweise das Kindergeld nach den Regeln ihres Beschäftigungslandes, eine zwischenstaatlich vereinbarte Ausnahmeregelung gilt für in der Schweiz beschäftigte Eltern. Nicht aus EWR- oder EU-Staaten stammende Ausländer haben je nach Status ihrer Aufenthaltserlaubnis oder nach zwischenstaatlichen Vereinbarungen Anspruch auf das Kindergeld.

^