Kindergeldantrag

Der Kindergeldantrag wird bei der Familienkasse gestellt, welche grundsätzlich bei der Agentur für Arbeit angesiedelt ist. Eine Ausnahme gilt für Angestellte im öffentlichen Dienst und für Beamte, da in diesem Fall die Dienststelle die Aufgaben der Familienkasse übernimmt. Erforderliche Unterlagen für den Antrag auf Kindergeld sind das entsprechende Formular sowie Nachweise über die Existenz des Kindes und dessen Stellung zum Antragsteller. Bei Folgeanträgen für volljährige Kinder muss zusätzlich ein Beleg über die laufende Ausbildung beziehungsweise die Art der Behinderung beigelegt werden. Bei einem verspätet eingereichten Kindergeldantrag verjähren die zwischenzeitlich aufgelaufenen Ansprüche nach vier Jahren.

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