Kindergeldauszahlung

Die Kindergeldauszahlung erfolgt monatlich durch Überweisung. Falls in Ausnahmefällen Empfangsberechtigte kein Konto besitzen und gescheiterte Versuche zur Kontoeröffnung belegen, ist ausnahmsweise die Barauszahlung möglich. Verantwortlich für die Kindergeldzahlung ist die Familienkasse, auf den eingehenden Überweisungen findet sich als Zahlender seit Januar 2013 die Bezeichnung BA-Service-Haus. Das hängt mit der Abwicklung aller Zahlungen der Agentur für Arbeit durch die Servicestelle zusammen. Die Kindergeldauszahlung beseitigt nicht den Anspruch auf den Kinderfreibetrag; sofern dieser zu einer höheren Entlastung führt, zahlt das Finanzamt den Differenzbetrag mit dem nächsten Lohnsteuerjahresausgleich beziehungsweise der folgenden Einkommensteuererklärung aus. Die meisten Eltern beauftragen die Familienkasse, die Kindergeldauszahlung für volljährige Kinder direkt auf deren Konten vorzunehmen.

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