Kindergeldbeantragung

Die Kindergeldbeantragung ist Voraussetzung, um das Kindergeld zu erhalten. Beamte und Arbeitnehmer im öffentlichen Dienst reichen den Kindergeldantrag über ihren Dienstherrn ein, in anderen Fällen ist die bei der Bundesagentur für Arbeit angesiedelte Kindergeldkasse für die Entgegennahme und Bearbeitung von Kindergeldanträgen verantwortlich. Bei volljährigen Kindern ist der Kindergeldantrag um Belege für die weitere Berechtigung zum Kindergeldbezug zu ergänzen. Rechtlich besteht keine Formvorschrift für den Kindergeldantrag, so dass die Kindergeldbeantragung auch schriftlich über einen frei formulierten Brief eingereicht werden kann, tatsächlich verwendet die Kindergeldkasse jedoch ein Antragsformular. Da die Verjährungsfrist für Kindergeldansprüche vier Jahre beträgt, kann der Kindergeldantrag auch rückwirkend für diesen Zeitraum gestellt werden.

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