Kindergeldberechtigung

Die sachliche Kindergeldberechtigung setzt entweder die Minderjährigkeit des Kindes oder dessen Ausbildung voraus, eine weitere Berechtigung gilt für behinderte Kinder. Gemäß des EU-Rechtes sind alle in Deutschland lebenden Kinder mit der Staatsangehörigkeit eines EU- oder EWR-Landes zum Erhalt von Kindergeld berechtigt, bei anderen Ausländern richtet sich die Kindergeldberechtigung grundsätzlich nach dem Aufenthaltsstatus. Eine Ausnahme für deutsche Kinder von der Kindergeldberechtigung besteht, wenn der Arbeitsplatz der Eltern im Ausland liegt. In diesem Fall gilt mit einer Ausnahme (Schweiz) das Kindergeldrecht des jeweiligen Beschäftigungslandes. Eltern können die Kindergeldberechtigung auf das Kind übertragen, diese Vorgehensweise ist bei volljährigen Kindern mit eigener Wohnung üblich.

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