Die bislang letzte Kindergelderhöhung fand in Deutschland im Januar 2010 statt. Von der Erhöhung profitieren Empfänger von Hartz IV und weiteren Sozialleistungen jedoch auf Grund der Anrechnung des Kindergeldes auf das Elterneinkommen nicht. Im üblichen Sprachgebrauch bezeichnet die Kindergelderhöhung auch weitere Sachverhalte wie den Kinderzuschlag für Geringverdiener oder die Tatsache, dass die Kindergeldhöhe ab dem dritten Kind ansteigt. Der Umfang der bislang letzten Kindergelderhöhung in Deutschland belief sich auf zwanzig Euro je Kind. Im Rahmen der letzten Kindergelderhöhung wurde zugesagt, mittelfristig mindestens zweihundert Euro Kindergeld je Kind auszuzahlen, die entsprechenden weiteren Erhöhungen des Kindergeldes sind bislang jedoch noch nicht umgesetzt worden.