Kindergeldgrenze

Die Kindergeldgrenze bezog sich auf das erlaubte Nebeneinkommen von volljährigen Kindern, deren Kinderanspruch auf Grund einer absolvierten Ausbildung weiterhin bestand. Bis Ende 2011 entfiel die Auszahlung des Kindergeldes, sobald das Nebeneinkommen abzüglich der Werbungskosten und der Sozialversicherungsbeiträge eine festgelegte Kindergeldgrenze überschritten hatte. Diese Regelung ist seit 2012 abgeschafft, so dass seitdem keine Kindergeldgrenze bei Nebeneinkünften des Kindes mehr beachtet werden muss. Die Aufhebung der Kindergeldgrenze war ein Bestandteil des Steuervereinfachungsgesetzes. Die Kindergeldgrenze wurde unmittelbar vor ihrer Abschaffung erstmals gegen den Widerstand von Sozialverbänden nicht an das Existenzminimum angepasst. Damit wurde erstmals wichtig, dass die bezahlten Steuern nicht vom für seine Berechnung maßgeblichen Einkommen abgezogen wurden.

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