Kindergeldhöhe

Die Kindergeldhöhe richtet sich nach der Position des Kindes. Sie beläuft sich für ein Einzelkind beziehungsweise für das erste und zweite Kind auf 184 Euro, während für das dritte Kind 190 Euro und für weitere Kinder 215 Euro gezahlt werden. Bei der letzten Kindergelderhöhung erfolgte eine Zusage, mittelfristig die Kindergeldhöhe stärker an die tatsächlichen Kosten anzupassen und mindestens zweihundert Euro je Kind auszuzahlen. Die versprochene Anpassung der Kindergeldhöhe ist bislang noch nicht erfolgt. Nicht eindeutig war bei der Ankündigung, ob die Erhöhung des Kindergeldes für kinderreiche Familien weiterhin ausgezahlt werden soll. Möglicherweise wird der Betrag für das vierte Kind und für weitere Kinder bei einer Umsetzung der Ankündigung auf die dann einheitliche Kindergeldhöhe von zweihundert Euro verringert.

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