Anspruchsberechtigte Eltern verwenden weiterhin den Begriff Kindergeldkasse, tatsächlich wurde dieser gemeinsam mit der Weiterentwicklung des Arbeitsamtes zur Agentur für Arbeit offiziell in Familienkasse umgeändert. Die Aufgabe der Kindergeldkasse besteht neben der Prüfung von Kindergeldanträgen in der Auszahlung der entsprechenden Beträge sowie des zusätzlichen Kinderzuschlages für Geringverdiener. Besonders bei der Kindergeldauszahlung für volljährige Kinder ist die Kindergeldkasse beziehungsweise Familienkasse für eine regelmäßige Überprüfung der Anspruchsvoraussetzungen zuständig. Die Aufgaben der Kindergeldkasse oder Familienkassen werden bei Beschäftigten im öffentlichen Dienst direkt von der Dienststelle wahrgenommen, die Auszahlung des Kindergeldes erfolgt gemeinsam mit den monatlichen Dienstbezügen. In anderen Fällen übernimmt das BA-Service-Haus die praktischen Aufgaben der Auszahlung des Kindergeldes für die Kindergeldkasse.