Kindergeldvorschuss

Das Sozialamt kann ebenso wie das Jobcenter einen Kindergeldvorschuss auszahlen, wenn die Bearbeitung des Kindergeldantrages überdurchschnittlich lange andauert. Eine verlängerte Bearbeitung des Kindergeldantrages und somit die Notwendigkeit zur Beantragung eines Kindergeldvorschusses kommt vor, wenn die Antragsvoraussetzungen nicht eindeutig geklärt sind. Häufige Gründe für den Antrag auf einen Kindergeldvorschuss sind den Kindergeldantrag stellende Kinder, welche keinen Kontakt zu ihren Eltern haben. Des Weiteren tritt bei getrennt lebenden Eltern und widersprüchlichen Angaben hinsichtlich der tatsächlichen Kinderbetreuung regelmäßig eine Verzögerung der Bearbeitung des Kindergeldantrages auf, zumal die Familienkasse nicht ungeprüft die Meldedaten als sachlich zutreffend annehmen darf.

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