Kindergeld sind staatliche Leistungen, deren Auszahlung einschließlich der Höhe von der Anzahl der zu versorgenden Kinder, von deren Alter und eventuell vom Besuch einer Ausbildungsstelle abhängt. Die entsprechenden Zahlungen werden in Deutschland als Kindergeld, in Österreich als Familienbeihilfe und in der Schweiz als Kinderzulage bezeichnet. Das deutsche Kindergeld dient formaljuristisch zunächst der Steuerfreistellung des Existenzminimums eines Kindes, zusätzlich stellt es eine Familienbeihilfe dar. Das Kindergeld wird durch die Familienkasse ausgezahlt. Die ist grundsätzlich bei der Bundesanstalt für Arbeit angesiedelt, bei Beamten und Arbeitnehmern des öffentlichen Dienstes übernimmt der Dienstherr die Kindergeldauszahlung.