Der Kindergeldzuschlag heißt eigentlich Kinderzuschlag und ist eine zusätzliche Leistung für Eltern mit geringem Einkommen. Der Kindergeldzuschlag soll die Notwendigkeit der Beantragung von Hartz IV-Leistungen vermeiden. Der Kinderzuschlag beträgt höchstens 140 Euro je Kind. Auf den Kinderzuschlag werden jedoch die Beträge angerechnet, welche der Antragsteller oberhalb des ALG II-Bedarfs liegt. Der Kindergeldzuschlag für volljährige Kinder entfällt auch bei einem bestehenden Anspruch auf das Kindergeld, wenn diese nicht im elterlichen Haushalt leben, was bei studierenden Kindern zumeist der Fall ist. Umgangssprachlich wird als Kindergeldzuschlag auch die Zunahme des Kindergeldanspruches ab dem dritten Kind bezeichnet.