Kindergeldzuschuss

Als Kindergeldzuschuss oder Kindergeldzuschlag wird überwiegend ein Zuschlag zum Kindergeld für Geringverdiener bezeichnet. Dieser Zuschuss vermeidet, dass Geringverdiener mit Kindern Hartz IV-Leistungen beanspruchen müssen. Bezahlt wird der Kindergeldzuschuss, wenn das Einkommen nur knapp oberhalb der ALG II-Grenze liegt. Der Kindergeldzuschuss beträgt höchstens 140 Euro je Monat, worauf aber das oberhalb der ALG II-Grenze liegende Einkommen anzurechnen ist. Angestellte im öffentlichen Dienst bezeichnen häufig auch die Zunahme des Ortszuschlages auf Grund eines vorhandenen Kindergeldanspruches als Kindergeldzuschuss; dessen Bedeutung geht jedoch auf Grund der Umstellung der Vergütung auf den TVöD statt des BAT zurück.

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