Kirchensteuer

Mit der Kirchensteuer wird die Zugehörigkeit zu einer kirchlichen Körperschaft besteuert. Zu den steuerpflichtigen Personen zählen sämtliche Mitglieder einer kirchlichen Körperschaft des öffentlichen Rechts, die eine Kirchensteuer erhebt. Die Steuer wird jeweils in dem Gebiet erhoben, in dem das Mitglied wohnhaft ist. Die Verpflichtung zur Entrichtung einer Kirchensteuer entfällt mit dem Austritt aus der Kirche. Für die Berechnung der Kirchensteuer wird die Jahreseinkommensteuer zugrunde gelegt. Dabei ist die Besteuerung in den einzelnen Bundesländern unterschiedlich. Der Steuersatz beträgt in der Regel zwischen 8 bis 9% der Einkommensteuer. In einigen Fällen existiert auch eine Mindestkirchensteuer. Die Kirchensteuern werden von der Kirche verwaltet, durch die Kirchensteuergesetze haben Kirchen jedoch auch die Möglichkeit, die Landesfinanzbehörden mit der Verwaltung der Steuern zu beauftragen.

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