Kirchliche Banken

Kirchliche Banken dienen vorwiegend der Finanzierung von Vorhaben der großen Volkskirchen. Ursprünglich nahmen kirchliche Banken nur Beschäftigte sowie ehrenamtliche Mitarbeiter einer Kirchengemeinde als Kunden an, inzwischen haben die meisten kirchlichen Banken ihre Bestimmungen geändert und begnügen sich damit, dass sich ihre privaten Kunden mit der Kirche verbunden fühlen. Die meisten kirchlichen Banken sind als Genossenschaftsbanken konzipiert und dem zusätzlichen Einlagensicherungsfonds dieser Bankengruppe angeschlossen. Bei ihren eigenen Anlageentscheidungen unterliegen kirchliche Banken hohen ethischen Anforderungen. Evangelische und katholische kirchliche Banken existieren getrennt voneinander, Privatkunden der Kirchenbanken fühlen sich aber nicht zwingend an konfessionelle Schranken gebunden, zumal diese auch Kirchenmitglieder der jeweils anderen Konfession uneingeschränkt als Kunden akzeptieren.

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