Kommunalabgaben

Unter der Bezeichnung Kommunalabgaben sind öffentliche Abgaben zu verstehen, die eine Kommune von ihren Einwohnern erhält. Hierbei ist zu unterscheiden zwischen Gebühren, Beiträgen und kommunalen Steuern oder Abgaben. Hierzu bestehen in den einzelnen Bundesländern Kommunalabgabengesetze, kurz KAG. So dürfen die Kommunen Verbrauchssteuern und Aufwandsteuern individuell festlegen. Die Bezeichnung Kommune umfasst kreisfreie Städte, Gemeindeverbände, kreisangehörige Städte und Gemeinden. Zu den zentralen Aufgaben der Kommunen gehört die Förderung des Wohls der Einwohner, dazu verfügen Kommunen auch nach dem Grundgesetz über ein Recht auf kommunale Selbstverwaltung. In diesen Bereich fallen freiwillige Angebote, ansonsten existieren jedoch auch Aufgaben nach Vorgaben vom Bund oder den Ländern.

^