Kommissionär

Ein Kommissionär verkauft Waren oder auch Wertpapiere im eigenen Namen, jedoch für fremde Rechnung. Der Auftraggeber wird auch als Kommittent bezeichnet. Gesetzliche Bestimmungen, die speziell den Kommissionär betreffen, sind im Handelsgesetzbuch, HGB, aufgeführt. So ist der Kommissionär etwa dazu verpflichtet, einen Kommissionsauftrag mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns auszuführen. Die Interessen und Anweisungen des Kommittenten sind in jedem Fall zu berücksichtigen. Nachdem ein Auftrag erfolgreich umgesetzt wurde, muss der Kommittent den Kommissionär mit einer Provision und einem Ersatz für erfolgte Aufwendungen entlohnen. Ein Kommissionär unterscheidet sich bei seiner Tätigkeit etwas vom Handelsvertreter. Dieser handelt in fremdem Namen und für fremde Rechnung.

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