Kommissionszahlungen

Kommissionszahlungen sind die Geldübergänge im Rahmen eines Kommissionsgeschäftes. Kommissionszahlungen erfolgen faktisch durch den Kommissionär oder Kommissionsagenten im Rahmen der Abrechnung mit dem Auftraggeber (Kommittenten). In diesem Fall beziehen sich die Kommissionszahlungen auf den Verkaufserlös abzüglich der Kommissionsprovision und - sofern im Kommissionsvertrag vereinbart - der Erstattung von Aufwendungen. Aus Sicht des Händlers stellen die Provision und die Aufwandserstattungen Zahlungen im Kommissionsgeschäft dar, auch wenn er diese in der Regel nicht aktiv überweist, sondern der Kommissionär die entsprechenden Teilbeträge direkt bei seiner Abrechnung einbehält. Für den Kommissionär beruht das Geschäftsmodell auf der Auftragsvermittlung und dem Kassieren der vereinbarten Kommissionszahlungen.

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