In Österreich bezeichnet die Kommunalsteuer eine von Arbeitgebern zu entrichtende Steuer in Höhe von drei Prozent der Bruttolöhne, während in Deutschland die Kommunalsteuer eine alternative Bezeichnung für die Gemeindesteuer ist. Die wichtigsten Kommunalsteuern in Deutschland sind die Grundsteuer und die Gewerbesteuer. Weitere Kommunalsteuern wie die Vergnügungssteuer, die Hundesteuer und die Zweitwohnsteuer setzen für ihre Erhebung eine landesrechtliche Erlaubnis voraus. Eine Kommunen sind sehr erfinderisch in der Entwicklung neuer Kommunalsteuern, so verlangt Essen eine Stehtischsteuer und bei Sonnenbänken eine Bräunungssteuer. Entsprechende Sondersteuern einer Stadt fallen entweder in den weiten Bereich der Vergnügungssteuer oder bedürfen einer Zustimmung des Bundeslandes.