Kompensationsgeschäft

Ursprünglich bezeichnete das Kompensationsgeschäft ausschließlich ein Handelsgeschäft, bei welchem ein Teil der Bezahlung mit einer anderen Ware statt mit Geld erfolgte. Im weiteren Sinn sind Geschäfte auch Kompensationsgeschäfte, wenn ein Grund für die Auftragsvergabe in der Erteilung eines Gegenauftrages besteht, wobei üblicherweise beide Seiten als Lieferant und als Kunde auftreten, den vollen Umfang der jeweiligen Leistung berechnen und die tatsächliche Bezahlung ausschließlich mit Geld erfolgt. Bei einem Kompensationsgeschäft im weiteren Sinn übernimmt ein Callcenter die Kundenpflege für den Lieferanten oder Hersteller seiner Büromöbel. Bei Wertpapieren sind Kompensationsgeschäfte in Deutschland unübliche Geschäfte, welche innerhalb einer Bank ohne Beteiligung der Börse abgeschlossen werden.

^