Das Konkurrenzverbot ist Bestandteil des Arbeitsrechtes, wonach der Arbeitnehmer wirtschaftlich nicht in Konkurrenz zu seinem Arbeitgeber treten darf. Somit ist ihm sowohl die Nebentätigkeit in einem mit seiner Haupttätigkeit vergleichbaren Aufgabenbereich als auch eine vergleichbare selbstständige Tätigkeit verboten. Das Konkurrenzverbot wirkt sich stärker aus als die Pflicht, grundsätzlich jede Nebentätigkeit durch den Arbeitgeber genehmigen zu lassen. Das bloße Nichteinholen der Genehmigung ohne Bestehen einer Konkurrenzsituation zum Arbeitgeber wird von Arbeitsgerichten üblicherweise nicht als Kündigungsgrund anerkannt, während die Übertretung des Konkurrenzverbotes als solcher gilt. Außer für Arbeitnehmer wird ein Konkurrenzverbot üblicherweise auf für freie Handelsvertreter erlassen. Das Konkurrenzverbot für Arbeitnehmer kann vertraglich über die Zeit nach der Beendigung des Arbeitsverhältnisses ausgedehnt werden.