Konkurs

In Deutschland ist der Konkurs eine frühere Bezeichnung für die Auflösung eines Geschäftes infolge der eingetretenen Zahlungsunfähigkeit und der nicht erfolgreich durchgeführt werden könnenden Rettung. Die Bezeichnung Konkurs wird seit Einführung der aktuellen Insolvenzordnung im Jahr 1999 amtlich in Deutschland nicht mehr verwendet, da nur noch der Begriff der Insolvenz amtlich gültig ist. In Österreich und in der Schweiz ist hingegen der Konkurs eines der möglichen Ergebnisse eines Insolvenzverfahrens und meint die endgültige Zerschlagung des insolventen Unternehmens. In dieser Bedeutung spricht die deutsche Umgangssprache ebenfalls weiterhin von einem Konkurs, teilweise bezeichnet sie jede Insolvenz als solchen.

^