Das Konkursausfallgeld war der Vorläufer des Insolvenzausfallgeldes und wurde durch die damaligen Arbeitsämter ausgezahlt. Seit der letzten Änderung der Insolvenzordnung heißt das Konkursausfallgeld in Deutschland Insolvenzausfallgeld. Das Konkursausfallgeld, welches durch eine von Arbeitgebern zu zahlende Umlage finanziert wurde, ersetzte die wegen eines Konkurses des Arbeitgebers ausfallende Lohn- und Gehaltszahlung für maximal drei Monate. Die Arbeitgeberumlage wurde bis 2008 durch die Berufsgenossenschaften erhoben und an die damalige Bundesanstalt für Arbeit abgeführt, heute sind die Krankenkassen für die Erhebung und Weiterleitung der Abgabe verantwortlich. Auch wenn offiziell bereits seit 1999 das Konkursausfallgeld durch das Insolvenzausfallgeld ersetzt wurde, verwendet die Umgangssprache weiterhin häufig den Begriff Konkursausfallgeld.