Konkursbekanntmachung

Die Konkursbekanntmachung ist der veraltete Begriff für eine Insolvenzbekanntmachung und bezeichnete ein öffentliches Verzeichnis, in welchem angemeldete Konkurse oder mangels Masse nicht eröffnete Konkursverfahren aufgelistet waren. Die Funktion der Konkursbekanntmachung hat heute die Insolvenzbekanntmachung übernommen; der wesentliche Unterschied zwischen dem alten Konkursverfahren und dem gegenwärtigen Insolvenzverfahren besteht darin, dass die Insolvenz nach Möglichkeit den Fortbestand des Unternehmens gewährleisten soll. Die Konkursbekanntmachungen waren ebenso wie die heutigen Informationen über Insolvenzen öffentlich zugänglich. Ebenso wurden die Konkursbekanntmachungen in den Wirtschaftsteilen der am Sitz des in Konkurs gegangenen Unternehmens veröffentlicht. Umgangssprachlich werden Insolvenzbekanntmachungen oftmals weiterhin als Konkursbekanntmachungen bezeichnet.

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