Konkursbetrug

Der Begriff Konkursbetrug wird in Deutschland nur umgangssprachlich verwendet, in der offiziellen Sprache ist Insolvenzbetrug korrekt. In Liechtenstein existiert der betrügerische Konkurs weiterhin in der Rechtsprechung. Gemeint ist mit dem Konkursbetrug beziehungsweise Insolvenzbetrug zumeist das Verschweigen oder Verbergen von Vermögenswerten, so dass die Gläubiger eine geringere Quote als bei einer korrekten Angabe des Vermögens haben. Eine bewusste Schmälerung des Vermögens zum Nachteil der Gläubiger gilt ebenfalls als Konkursbetrug; Voraussetzung ist in diesem Fall das Wissen um den höchstwahrscheinlich eintretenden Insolvenzfall. Im weiteren Sinn wird auch die verspätete Insolvenzanmeldung als Konkursbetrug bezeichnet, korrekt gilt sie aber als (ebenso strafbare) Insolvenzverschleppung.

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