Konkursdelikt

Konkursdelikt ist ein nur noch umgangssprachlicher Begriff für ein Insolvenzdelikt. Häufige Insolvenzdelikte sind die verspätete Zahlung von Steuern und Abgaben an die Sozialversicherung sowie die verspätete Anmeldung der Insolvenz (Insolvenzverschleppung). Andere Insolvenzdelikte führen zum Bankrott, worunter ausschließlich die in § 283 des Strafgesetzbuches genannten Vergehen fallen. Hierbei handelt es sich unter anderem um die Verheimlichung des Vermögens sowie um absichtlich falsch aufgestellte Bilanzen sowie um die Veräußerung kreditfinanzierter Waren unter Wert. In Österreich werden Konkursdelikte als Kridadelikte bezeichnet und meinen die Verringerung oder Verheimlichung des Vermögens mit dem Ziel, die Befriedigung der Gläubiger zu verringern.

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