Konkursdividende

Der Begriff Konkursdividende gehört eigentlich nur in der Schweiz zum offiziellen Wortschatz, wird aber umgangssprachlich auch in Deutschland und Österreich verwendet. In Deutschland lautete der korrekte Begriff bis 1999 Konkursquote und seitdem Insolvenzquote. Gemeint ist mit der Konkursdividende der prozentuale Anteil ihrer Forderungen, welchen die Gläubiger in einem Konkursverfahren (Insolvenzverfahren) erhalten. Eine Konkursdividende von null Prozent bedeutet, dass die Konkursmasse (Insolvenzmasse) nur beziehungsweise noch nicht einmal die mit der Durchführung des Insolvenzverfahrens verbundenen Kosten deckt. Auf der Gläubigerversammlung gibt der Insolvenzverwalter eine vorläufige und unverbindliche Schätzung über die zu erwartende Konkursdividende ab.

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