Eine Konkursforderung ist eine Forderung an das insolvente Unternehmen, welche bereits vor der Konkurseröffnung entstanden ist. Der Begriff Konkursforderung ist offiziell nur in Österreich und in der Schweiz korrekt, in Deutschland lautet er seit der Umstellung des Konkursrechtes auf das Insolvenzrecht Insolvenzforderung. Umgangssprachlich wird jedoch Konkursforderung weiterhin häufiger als die amtliche Bezeichnung verwendet. Zu unterscheiden ist die Konkursforderung von einem Absonderungsrecht und einem Aussonderungsrecht. Das Absonderungsrecht bezieht sich auf verpfändete Gegenstände, während das Aussonderungsrecht für Gegenstände gilt, welche sich nur im Besitz und nicht zugleich im Eigentum des insolventen Schuldners befinden. Konkursforderungen werden im Insolvenzverfahren teilweise befriedigt.