Konkursgeld

Konkursgeld ist eine verkürzende umgangssprachliche Bezeichnung für das Konkursausfallgeld. Seitdem in Deutschland das neue Insolvenzrecht als Ersatz für das frühere Konkursrecht eingeführt wurde, lautet die offizielle Bezeichnung Insolvenzgeld. Die von Empfängern weiterhin häufig als Konkursgeld bezeichnete Leistung ersetzt die vom insolventen Arbeitgeber nicht mehr ausgezahlten Löhne und Gehälter für einen Zeitraum von maximal drei Monaten. Das Konkursgeld beziehungsweise Insolvenzfallgeld wird von der Arbeitsagentur ausgezahlt, zum Teil ist auch die Bezeichnung als Insolvenzausfallgeld üblich. Die Finanzierung des Insolvenzgeldes erfolgt über eine Umlage, zu deren Zahlung alle Arbeitgeber verpflichtet sind. Eine Vorauszahlung des Konkursgeldes als Darlehen ist vor der Anmeldung der Insolvenz bei ausbleibenden Gehaltszahlungen möglich.

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