Konsortialverfahren

Das Konsortialverfahren besagt, dass bei der Platzierung neuer Wertpapiere in Form von Aktien und Anleihen nicht eine einzige Bank mit der Platzierung beauftragt wird, sondern mehrere Banken gemeinsam als Konsortium handeln. Das Konsortialverfahren wird gewählt, wenn der Umfang der Neuemission zu groß für das alleinige Handeln einer einzigen Bank ist. Außer bei der In einer zweiten Bedeutung ist das Konsortialverfahren ein anderer Begriff für das Tenderverfahren, bei welchem die zu vergebenden Wertpapiere an den Meistbietenden versteigert werden, wobei üblicherweise ein Mindestpreis gilt. In diesem Fall erfolgt die Zuteilung der einzelnen Papiere zunächst mit der georderten Menge an den Höchstbietenden und anschließend an die weiteren Bieter.

^