Konsortium

Bei einem Konsortium handeln rechtlich weiterhin eigenständige Unternehmen für einen klar umrissenen Aufgabenbereich gemeinsam, wobei sie eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts bilden. Der wichtigste Grund für die Bildung eines Konsortiums besteht darin, dass ein einziges Unternehmen mit der alleinigen Bewältigung der Aufgabe überlastet wäre oder ein übermäßig hohes wirtschaftliches Risiko eingehen müsste. Üblicherweise dominiert ein Unternehmen das Konsortium als Konsortialführer. Bei einem Konsortium in der Seefahrt als Beispiel arbeiten Reedereien zusammen, um die Auslastung ihrer Schiffe zu verbessern. Mit der Schifffahrt vergleichbare Konsortien im LKW-Verkehr konnten sich bislang kaum durchsetzen, obgleich sie zu einer Verringerung kostspieliger Leerfahrten führen würden.

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