Konsumausgaben

In der Volkswirtschaft zählen mit Ausnahme von Immobilienkäufen alle für Anschaffungen privater Verbraucher bezahlten Beträge zu den Konsumausgaben, auch wenn es sich um Investitionen in langlebige und hochwertige Wirtschaftsgüter handelt. Des Weiteren rechnet die Volkswirtschaft zu den staatlichen Konsumausgaben alle Ausgaben öffentlicher Stellen, welche nicht direkt dem Erzielen von Einnahmen zugeordnet werden können, so dass auch die Gehälter oder Besoldungen der Lehrer zum staatlichen Konsum zählen. Eine vergleichbare Definition der Konsumausgaben gilt für die Ausgaben von Religionsgemeinschaften und anderen öffentlich-rechtlichen Institutionen. Betriebswirtschaftlich bezeichnen die Konsumausgaben die Ausgaben für Güter, bei welchen es sich nicht um Produktionsgüter handelt.

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