Konsument ist grundsätzlich der in der Wirtschaftswissenschaft in Deutschland übliche Begriff für einen Verbraucher, während in Österreich sowohl in der Rechtssprache als auch in der Wirtschaftswissenschaft überwiegend von Konsumenten gesprochen wird. In einer Nebenbedeutung werden mit negativer Wertung Vereinsmitglieder oder Mitglieder sozialer Gruppen als Konsumenten bezeichnet, welche sich nicht aktiv am Vereinsleben oder Gruppenleben beteiligen, sondern nur die Dienstleistungen in Anspruch nehmen. In der eigentlichen Bedeutung sind alle Wirtschaftssubjekte Konsumenten, welche als Privatpersonen und Käufer am Handel beteiligt sind. Rechtlich gelten Konsumenten als im Vergleich zu Lieferanten schwächere Marktteilnehmer, so dass sie vom Gesetzgeber vor Übervorteilung zu schützen sind.